Glossar

Begriffsdefinitionen des Projekts.

Begriffsdefinitionen des Projekts; sie speisen zugleich die Tooltips im UI. Die technische Auszeichnung (TEI-Tags, Rollenvokabular, roleName-Typen) ist in den Annotationsrichtlinien dokumentiert.

A. Datenbank und Datenmodell

Quelle

Eine einzelne historische Quelle, die in der Datenbank erfasst wurde. Im Projekt „Stadt und Gemeinschaft" handelt es sich derzeit vor allem um Urkunden und Stadtbucheinträge.

Quellenkorpus

Eine Sammlung zusammengehöriger Quellen, im Fall des Projekts „Stadt und Gemeinschaft" handelt es sich derzeit um Regesten aus den „Quellen zur Geschichte der Stadt Wien" (Uhlirz). Künftig werden im Frontend weitere Korpora hinzukommen, z.B. die „Wiener Stadtbücher" (Brauneder/Jaritz) und Grundbücher.

Erfassungsstand: von Beginn der Überlieferung 1177 bis inklusive das Jahr 1414

  • Karl UHLIRZ (Hg.), Verzeichnis der Originalurkunden des Städtischen Archives 1239–1411, Wien 1898. (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Abt. 2: Regesten aus dem Archiv der Stadt Wien 1).
  • Karl UHLIRZ (Hg.), Verzeichnis der Originalurkunden des Städtischen Archives 1412–1457, Wien 1898. (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Abt. 2: Regesten aus dem Archiv der Stadt Wien 2).

Weiterführend: Monasterium · Übersicht zu den QGWs im Wien-Wiki

In Vorbereitung (im Frontend noch nicht freigeschaltet): Band 1 (1395-1400)

  • Wilhelm BRAUNEDER – Gerhard JARITZ (Hg.), Die Wiener Stadtbücher 1395–1430. Band 1, Wien/Köln/Graz 1989 (Fontes Rerum Austriacarum 3/10/1).

Weiterführend: Edition der Wiener Stadtbücher

Event

Die grundlegende Analyseeinheit der Datenbank. Ein Event (auch: Ereignis) entspricht einem in einer Quelle dokumentierten Vorgang – oft ein Rechtsgeschäft, etwa ein Verkauf, eine Stiftung oder eine letztwillige Verfügung.

Factoid

Eine einzelne strukturierte Information, die aus einer Quelle gewonnen wurde und der Quelle zugeordnet bleibt; auch widersprüchliche Angaben bleiben enthalten. Factoids ermöglichen es, Personen, Orte, Organisationen und ihre Beziehungen systematisch auszuwerten.

Annotation

Eine Markierung im Quellentext, mit der Informationen wie Personen, Organisationen, Orte und ihre Attribute ausgezeichnet werden – im Fall des Projekts „Stadt und Gemeinschaft" handelt es sich dabei um in digitale Textdateien umgewandelte Urkundenregesten und Stadtbucheinträge, die nach den Standards der TEI annotiert/codiert wurden.

Entität

Die zentralen Analyseeinheiten (Entitäten) sind Ereignisse, Personen, Organisationen und künftig auch Orte, die in einer Quelle genannt werden und als eigener Datensatz in der Datenbank erfasst sind.

Rolle

Die Funktion, die eine Person oder Organisation innerhalb eines bestimmten Ereignisses einnimmt. Dieselbe Person kann in einer oder mehreren Quellen verschiedene Rollen einnehmen.

Attribut

Eine Eigenschaft einer Entität, beispielsweise eine Profession oder ein Titel.

Verknüpfung

Die technische Verknüpfung von Informationen innerhalb der Datenbank, beispielsweise zwischen einer Person und den Quellen, in denen sie erwähnt wird.

Beziehung

Eine Verbindung zwischen zwei Entitäten, etwa eine Verwandtschaftsbeziehung oder eine Amtszugehörigkeit.

Register

Ein Verzeichnis von Personen, Organisationen oder Orten, die in den Quellen vorkommen, in unserem Fall insbesondere die Namensregister der Quellen zur Geschichte der Stadt Wien (Uhlirz), ergänzend auch Werke wie „Die Wiener Ratsbürger 1396–1526" (Richard Perger).

Literatur: Perger, Die Wiener Ratsbürger 1396–1526

Normierung

Die Vereinheitlichung zeitgenössisch variabler Schreibweisen oder Bezeichnungen, um Informationen systematisch durchsuchen und auswerten zu können, beispielsweise der Begriff Bürger/Bürgerin, der unter anderem auch in den Schreibweisen purger/purgerin oder civis wiennensis vorkommt.

Gleichzeitig werden auch die Nachnamen von Ehepersonen und Kindern normiert. Wenn Frauen allein im Rechtsgeschäft auftreten wird ihr Name üblicherweise eindeutig weiblich formuliert, z.B. Lucia Nähzeugierin. Wenn Frauen zusammen mit ihren Ehemännern im Rechtsgeschäft auftreten werden sie meist über ihre Heiratsverwandtschaft definiert. Daraus ergibt sich für den Normierungsvorgang zum Zweck der quantitativen Auswertung: Frauen, die in relation zu ihrem Ehemann genannt werden, erhalten dessen Nachnamen und zwar in der weiblichen Form, die verwendet wird, wenn Frauen alleine auftreten. Dasselbe gilt für Kinder, jeweils differenziert nach Geschlecht so die Quelle dieses explizit aufweist.

Individuelle Person

Eine konsolidierte Identität im Personenregister: dieselbe historische Person zählt genau einmal, unabhängig davon, wie oft und in welcher Rolle sie genannt wird. Dasselbe gilt analog für individuelle Organisationen.

Eine Person oder Organisation zählt als individuell, sobald sie in mindestens einer Quelle annotiert ist. Nicht zu verwechseln mit der Zählebene Gesamtnennung: Dort wird die Häufigkeit der Nennungen gezählt, hier die Zahl der unterschiedlichen Personen/ Organisationen.

Gesamtnennung

Eine Gesamtnennung ist die Beziehung zwischen einer Person und den Quellen, in denen sie genannt wird. Mehrfache Erwähnungen in derselben Quelle (typisch für Zeugenreihen oder Urteilslisten) zählen dabei als eine Nennung. Wer in drei Quellen vorkommt, trägt drei Nennungen zur Gesamtnennung bei.

Gesamtnennungen summieren diese Beziehungen über alle Personen — sie sind die Zählebene für die Häufigkeit gesellschaftlicher Präsenz. Nicht zu verwechseln sind Gesamtnennungen mit der Zählung der Individuellen Person: beide Zählebenen sind gleichzeitig gültig, beantworten aber verschiedene Fragen.

B. Quellen und Überlieferung

Für allgemeine Informationen zu allen Einträgen vgl. das Glossar von ad fontes (UZH).

Urkunde

Ein schriftliches, beglaubigtes Dokument, das ein Rechtsgeschäft, einen Rechtsanspruch oder eine rechtlich relevante Handlung festhält. Sie folgt einem festen formalen Aufbau und trägt Beglaubigungsmittel wie Siegel, Herrschermonogramm oder Zeugenreihe, die ihr Rechts- und Beweiskraft verleihen. Im Spätmittelalter treten vermehrt Privaturkunden von Städten und einzelnen Bürger:innen hervor.

Verwandt: Regest · Siegel
Weiterführend: ad fontes: „Urkunde"

Regest

Eine knappe Inhaltsangabe einer historischen Quelle, die wichtige Informationen zusammenfasst. Regesten erfassen vor allem Rechtsinhalt, Datierung und beteiligte Personen und dienen seit dem Mittelalter der Ordnung und Erschließung von Urkundenbeständen (etwa in den Regesta Imperii).

Verwandt: Urkunde · Quelle
Weiterführend: ad fontes: „Regest" · Regesta Imperii

Edition

Eine wissenschaftliche Veröffentlichung historischer Quellen, meist mit Transkriptionen, Kommentaren und Erläuterungen. Anders als die bloße Transkription berücksichtigt die kritische Edition die gesamte Überlieferung eines Textes und rekonstruiert ihn nach der philologisch-kritischen Methode aus dem Vergleich aller Textzeugen. Varianten und Kommentar werden in einem kritischen Apparat dokumentiert, häufig ergänzt durch Stellen- und Namenregister.

Verwandt: Transkription
Weiterführend: ad fontes: „kritische Edition" · Monumenta Germaniae Historica

Digitalisat

Eine digitale Aufnahme einer historischen Quelle. Es entsteht als Endprodukt der Digitalisierung, bei der ein analoges Objekt (etwa eine Urkunde oder Handschrift) für die elektronische Speicherung und Verbreitung aufbereitet wird.

Transkription

Die buchstabengetreue Übertragung eines historischen Textes in moderne Schrift. Sie folgt festgelegten Transkriptionsregeln – etwa dem Auflösen eindeutiger Kürzungen, moderner Interpunktion und dem Kennzeichnen unsicherer Lesungen oder Lücken – und gibt die sprachliche und orthographische Form des Originals möglichst genau wieder. Anders als die kritische Edition bildet sie dabei einen einzelnen Textzeugen ab, ohne die gesamte Überlieferung heranzuziehen.

Weiterführend: ad fontes: „Transkription"

Siegel

Ein Beglaubigungsmittel, mit dem die Echtheit einer Urkunde und die beteiligten Personen bestätigt wurden. Der Begriff bezeichnet sowohl den Abdruck als auch den Stempel, mit dem er erzeugt wird, und steht als rechtserhebliches Zeichen des Siegelführers für Echtheit, Unversehrtheit und Gültigkeit.

Weiterführend: ad fontes: „Siegel"

Vidimus / Vidimierung

Die rechtsgültige Bestätigung, dass eine Abschrift (z.B. einer Urkunde) dem Original entspricht. Konkret handelt es sich um eine beglaubigte Abschrift, die das Original rechtlich ersetzen kann. Davon zu unterscheiden ist das Transsumpt, das den Inhalt einer Urkunde in eine neue Urkunde aufnimmt.

C. Rollen in Rechtsgeschäften

Aussteller:in

Die Person oder Organisation, die verfügt oder erklärt. Bei einem Verkauf ist dies meist die verkaufende Person, bei einem Testament die testierende Person.

Empfänger:in

Die Person oder Organisation, die eine Leistung, ein Recht oder einen Gegenstand erhält.

Einbringer:in

Eine Person, die ein Rechtsgeschäft oder eine letztwillige Verfügung dem Rat oder einer anderen Autorität vorlegt und dessen Anerkennung veranlasst.

Zeug:in

Eine Person, die ein Rechtsgeschäft bezeugt und dadurch dessen Gültigkeit stärkt.

Siegler:in

Eine Person oder Institution, deren Siegel zur Beglaubigung eines Dokuments verwendet wurde.

Grundherr:in

Die Person oder Institution, die einem Rechtsgeschäft als betroffene Grundherrschaft zustimmt. Wer ein Haus oder ein Burgrecht veräußert, tut dies „mit Handen" des Grundherrn bzw. der Grundherrin – neben individuellen Personen ist das oft der Stadtrat oder eine geistliche Institution. Im Datenmodell gehört diese Funktion zur Sammelrolle other.

Erblasser:in

Die Person, deren Vermögen nach ihrem Tod nach ihrem Willen verteilt wird.

Testamentsvollstrecker:in

Eine Person, die mit der Durchführung einer letztwilligen Verfügung beauftragt ist.

D. Historische Institutionen

Stadtrat

Das zentrale politische Entscheidungsgremium einer mittelalterlichen Stadt.

Weiterführend: Wien-Wiki: Stadtrat
Literatur: Czeike, Historisches Lexikon Wien, Band 5, S. 301

Bürgermeister

Der gewählte Vorsitzende/führende Vertreter des Stadtrats.

Weiterführend: Wien-Wiki: Bürgermeister
Literatur: Czeike, Historisches Lexikon Wien, Band 1, S. 507–510

Richter

Vorsteher des Stadtgerichts. Sein Bestellungsmodus war im Untersuchungszeitraum des Projektes immer wieder umstritten. Prinzipiell galt er aber als städtisches Amt mit landesfürstlicher Bestellung.

Weiterführend: Wien-Wiki: Stadtrichter
Literatur: Czeike, Historisches Lexikon Wien, Band 5, S. 302

Bürger:in

Eine Person mit Bürgerrecht in einer Stadt.

Weiterführend: Wien-Wiki: Bürgerrecht
Literatur: Czeike, Historisches Lexikon Wien, Band 1, S. 511

Bürgerschranne

Sitz des Stadtgerichts der Stadt Wien.

Weiterführend: Wien-Wiki: Schranne
Literatur: Czeike, Historisches Lexikon Wien, Band 5, S. 141 f.

E. Rechtsgeschäfte

Die Erklärungen der in diesem Abschnitt genannten Begriffe folgen großteils den Rechtshistorischen Glossaren in den Editionsbänden der Wiener Stadtbücher (Brauneder/Jaritz/Neschwara); konsolidiert sind sie auch online zugänglich: Rechtshistorisches Glossar. Die Seitenverweise („Teil 1", „Teil 2" usw.) beziehen sich auf die gedruckten Bände dieser Edition.

Rechtsgeschäft

Eine Willenserklärung mit rechtlich relevanten Folgen zwischen Personen oder Institutionen. Zur zeitgenössischen Unterscheidung von einseitigem und gegenseitigem Rechtsgeschäft vgl. Geschäft (Teil 1, S. 17 f.) und Gemächt (Teil 2, S. 13).

Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts setzt Geschäftsfähigkeit voraus: Rechtsgeschäfte Minderjähriger sind nach Wiener Recht nur schwebend wirksam und werden erst mit Erreichen der Mündigkeit (Vogtbarkeit, in Wien im 15. Jahrhundert grundsätzlich mit 18 Jahren) durch Bestätigung unwiderruflich; vgl. Volljährigkeitsweisung (Teil 4, S. 11 f.).

Verkauf

Die Übertragung eines Gutes gegen Bezahlung. Zum liegenschaftsrechtlichen Rahmen der Veräußerung und Belastung vgl. Burgrecht (Teil 1, S. 13 f.).

Schenkung

Die unentgeltliche Übertragung eines Gutes. Zu unentgeltlichen Zuwendungen von Todes wegen (Vermächtnis/Legat) vgl. Geschäft (Teil 1, S. 17 f.).

Stiftung

Die dauerhafte Zuwendung von Besitz oder Einkünften für einen bestimmten Zweck, häufig religiöser Art (Gebetsgedenken/memoria für das Seelenheil). Für eine ausführliche Begriffserklärung vgl. Messstiftung (Teil 1, S. 18).

In Wien überwiegen Messstiftungen zur Feier von Seelenmessen: entweder als Klosterstiftung, bei der das Kloster das Stiftungsvermögen erhält und selbst verwaltet, oder als Altarpfründe, bei der sich die Stifter:innen über die „Lehenschaft" (Bestellung und Kontrolle des Messpriesters) weltlichen Einfluss auf die Stiftung vorbehalten.

Letztwillige Verfügung

Eine Verfügung über den Nachlass für die Zeit nach dem Tod.

In der Wiener Rechtssprache bezeichnet „Geschäft" (zu „(ver)schaffen") die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung von Todes wegen. Im Unterschied zu den, mit dem Wort „(ver)machen", umschriebenen Verfügungen unter Lebenden, sowie sachenrechtlichen Abreden (Gemächt). Mit der Vollziehung eines Geschäfts werden ein oder mehrere Willensvollstrecker („Geschäftsherren") betraut; vgl. Geschäft (Teil 1, S. 17 f.).

Verpfändung

Die Überlassung eines Gutes als Sicherheit für eine Forderung, vgl. Burgrecht (Teil 1, S. 13 f.); zur Verpfändung von Erbgut in Notlagen „echte Not" (Teil 1, S. 14 f.), zur Haftung mit dem gesamten Vermögen Geloben „zu allem Gut" (Teil 2, S. 12).

Darlehen

Die zeitweise Überlassung von Geld oder Gütern gegen Rückgabe. Zur zeitgenössischen Kreditgewährung durch Rentenkauf vgl. Burgrecht (dort Burgrechts-Rente, Teil 1, S. 14).

Urteil

Die Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen rechtsprechenden Instanz.

Offener Brief

Eine Urkunde, die nicht verschlossen ausgestellt wurde und öffentlich vorgelegt werden konnte.

Grundzins / Grunddienst

Eine regelmäßig zu entrichtende Abgabe für die Nutzung eines Grundstücks = die ursprüngliche Belastung des Grundstücks aus dem Bodenleihe-/Besitzverhältnis; vgl. Burgrecht (dort Burgrechts-Leihe, Teil 1, S. 13 f.).

Burgrecht

Eine durch ein Geld-/Rentengeschäft (Kapitalanlage auf der Liegenschaft) neu geschaffene Rente: Die Gläubiger:innen („Käufer:innen") überlassen den Grundbesitzer:innen („Verkäufer:innen") Kapital und beziehen dafür einen jährlichen Zins (meist 8–12,5 % des überlassenen Kapitals). Das Burgrecht tritt als zweite Belastung neben den Grunddienst. Die Liegenschaft hat damit neben Grundherr:innen auch „Burgherr:innen"; vgl. Burgrecht (dort Burgrechts-Rente, Teil 1, S. 14).

Literatur: Czeike, Das „Burgrecht"

F. Projektrelevante Maße, Währungen und Besitzrecht

Silber

  • d. / Wr. Pf. = denarius / Wiener Pfennig

Gold

  • fl. ung. = florenus / Gulden, ungarisch
  • fl. rh. = florenus / Gulden, rheinisch

Recheneinheiten

  • lb. = libra / Pfund = 240 denarii
  • ß. / s. = solidus / Schilling, 1 solidus = 30 denarii

Recheneinheiten vs. Umlaufsmünze

Grundlage war die Pfennigwährung; der Wiener Pfennig war die einzige tatsächlich ausgemünzte Umlaufwährung und – neben Naturalien – Basis des Alltagsverkehrs.

Pfund und Schilling wurden nicht geprägt, sondern dienten als Recheneinheiten. Das Pfund diente auch als Gewichtseinheit.

Der Pfennig blieb über das ganze 15. Jh. die maßgebliche Bezugsgröße.

Weitere Silbermünzen (späteres 15. Jh.)

Kreuzer = 4 Pfennig; Groschen = zunächst 2 Kreuzer.

Sie verdrängten den Pfennig nach der „Schinderlingszeit" (1450er/60er Jahre) zunehmend, lösten ihn als Recheneinheit aber nicht ab.

Goldmünzen als „Oberwährung"

Maßgeblich waren der ungarische (fl. ung.) und der rheinische Gulden (fl. rh.).

Wegen ihres konstanten Metallwerts dienten sie als Maßstab bei größeren Zahlungen und als Referenzgröße zur Bewertung der Silbermünzen.

Projektrelevante Grundstücks- / Flächenmaße

  • Joch: Flächenmaß für ländlichen Boden; in Wien nutzungsabhängig: bei Weingärten 3.200 Quadratklafter (≈ 1,15 ha), bei Äckern 1.600 Quadratklafter (≈ 0,58 ha).
  • Tagwerk: Flächenmaß nach Arbeitszeit bemessen; in Wien entspricht dies einem Joch.
  • Quadratklafter: Grundeinheit der Flächenberechnung, ≈ 3,6 m²; die Klafter ist zugleich das zugrunde liegende Längenmaß für Grundstücksabmessungen.

Relevante Gewichtsmaße

  • Wiener Pfund (Gewicht): ca. 0,56 kg.
  • Zentner = 100 Wiener Pfund, ca. 56 kg; für schwere Waren.

Weiterführend: Wien-Wiki: Kaufkraftrechner
Literatur: Geyer, Münze und Geld; Ertl, Wien 1448

G. Literaturverzeichnis

  • Wilhelm BRAUNEDER – Gerhard JARITZ – Christian NESCHWARA (Hg.), Die Wiener Stadtbücher 1395–1430. 6 Bde., Wien/Köln/Graz 1989–2026.
  • Felix CZEIKE, Das „Burgrecht" in Wien im 15. Jahrhundert, in: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 10 (1952/53), S. 115–137.
  • Felix CZEIKE, Historisches Lexikon Wien, 6 Bde., Wien 1992–2004.
  • Thomas ERTL, Wien 1448. Steuerwesen und Wohnverhältnisse in einer spätmittelalterlichen Stadt, Wien/Köln/Weimar 2020.
  • Rudolf GEYER, Münze und Geld. Maß und Gewicht in Nieder- und Oberösterreich, Wien 1938.
  • Richard PERGER, Die Wiener Ratsbürger 1396–1526, Wien 1988 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 18).
  • Karl UHLIRZ (Hg.), Verzeichnis der Originalurkunden des Städtischen Archives 1239–1411, Wien 1898. (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Abt. 2: Regesten aus dem Archiv der Stadt Wien 1).
  • Karl UHLIRZ (Hg.), Verzeichnis der Originalurkunden des Städtischen Archives 1412–1457, Wien 1898. (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Abt. 2: Regesten aus dem Archiv der Stadt Wien 2).

Querverweise: Annotationsrichtlinien