Nr. 781(_Privil_Nr_19), 1370 X 08, Wien
Regest
Aussteller:inHerzog Albrecht III. und Herzog Leopold gestatten eine gemaine offene tafern zu errichten in Anerkennung der treuen und mannigfaltigen Dienste der Empfänger:in Wiener Bürger diesen, eine gemaine offene tafern zu errichten, in der allein welsche und andere Weine geschenkt werden sollen. Anderer Ausschank solcher Weine in dem Burgfrieden wird verboten doch darf jeder Bürger zu seinem eigenen Gebrauche vier Urnen solchen Weines im Keller haben. Sollten die Bürger in Hinkunft aus der Taverne irgendwelchen Schaden haben, so wird ihnen das Recht zugesprochen, dieselbe zu schliessen.
Indorsat / Nota
Von gleicher Hand: domini duces, marsch( alcus) provincialis, ambo m( agist) r( i) curie et consilium.