Nr. 725, 1368 IV 13, Wien
Regest
Aussteller:inKaiser Karl IV. gestattet, dass Empfänger:indie österreichischen Kaufleute ihren Wein durch Mähren nach Böhmen und nach Polen führen, ihn aber auch in Mähren selbst ablegen dürfen, wogegen die Kaufleute von Mähren, Böhmen und Polen ihr getreide allerlei, wie man das genennen mag, nach Oesterreich verführen können.
Siegelbeschreibung
Zeug:in / Siegler:inBesiegelt mit der keiserlichen maiestat anhangendem insigel.
Indorsat / Nota
Auf dem Buge von anderer Hand: ad mandatum cesaris cancellarius.
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