Nr. 535 (= Privil. Nr. 11), 1359 X 22
Regest
Wien Aussteller:inRudolf IV., phallenz erzherzog ze Osterreich etc., verfügt in Ansehung der gepresten, welche Empfänger:inseine Wiener Bürger wegen des Holzes und der Flösse, die man Donau abwärts (hinnaw) führt, haben, dass man fortan kein Holz und kein Floss von Wien Donau abwärts ohne Wissen und Willen des Rathes oder zum Schaden der Stadt entgegen den alten Gebräuchen führen solle.
Indorsat / Nota
Von gleicher Hand: dominus dux.
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