Nr. 23, 1297
Regest
* Aussteller:inKönig Andreas von Ungarn,, der zu Frommen seines Reiches und mit dem Willen, allen Kaufleuten ungehinderten Verkehr in demselben zu ermöglichen, alle an ungewohnten Orten neu eingerichteten Abgaben aufhebt, weist seine Zöllner an, keine anderen als die zu König Belas Zeit üblich gewesenen Abgaben von den Kauf leuten einzuheben, und verbietet seinen Baronen, auf ihren Besitzungen eigenmächtig Zölle einzufordern.
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