Nr. 1799, 1410 V 08, Wien
Regest
* Aussteller:inBischof Georg von Passau bestätigt Sonstigeauf Bitten der Pfarrer Nicolaus in U/eteldorf, Georius in Sancto Vito pfarrer, Johannes in Sufring pfarrer, Nicolaus in Atakrinn pfarrer die Errichtung einer Bruderschaft für Leichenbestattung, genehmigt die ihm vorgelegten Statuten und verleiht den Mitgliedern und Förderern der Bruderschaft einen 40tägigen Ablass. In den Statuten wird bestimmt: 1. Wer Mitglied der Bruderschaft werden will, muss beim Eintritte 1 lb Wachs reichen und später an festzusetzenden Terminen 10 dn. zahlen 2. nach dem Tode eines der Mitglieder haben die anderen, wenn es nöthig ist, für ein anständiges kirchliches Begräbnis zu sorgen 3. jeder Priester, der Mitglied ist, hat für den Verstorbenen eine Messe und durch 30 Tage die Collecte zu lesen, die Laienmitglieder aber sollen je 3 sh. dn. zur Bezahlung von 30 durch andere Priester zu lesende Messen entrichten 4. jede Person, welche die Aufnahme verlangt, muss vorher eine Messe zur Himmelfahrt Marias und zu den Heiligen Petrus und Paulus lesen lassen 5. in den Quatemberzeiten versammeln sich die Mitglieder in einer zu bestimmenden Kirche oder Kapelle zum gemeinsamen Gebete für die Verstorbenen, und jedes soll 3 dn. zahlen, welche für die Bedürfnisse der Bruderschaft zu verwenden sind.