Nr. 140, 1331 VIII 24, Wien
Regest
Aussteller:inDie Herzöge Albrecht II. und Herzöge Otto verfügen über die von den Empfänger:inWiener Bürgern, reichen und armen, gegen die Fleischhauer an sie gebrachte Klage, dass fremde Fleischhauer aus dem Gäu in der Zeit von S. Michaels- bis S. Georgstag wöchentlich zweimal an den Markttagen Eritag und Samstag Fleisch einführen und auf dem Alten Fleischmarkte feil haben, was sie da nicht verkaufen, darnach von einem Tag zum andern auf dem Heutpühel verkaufen dürfen. Ferner soll kein Fleischhauer auf dem Hohenmarkte von einem Gaste einen Fischwagen oder ein Schaff mit Fischen kaufen, er führe es denn sogleich aus der Stadt. Dagegen dürfen sie dies in der Herberge thun, bevor sie diese verlassen. Alle Fischer und Fleischhauer, die Meister sind, dürfen ungehindert auf dem Hohenmarkte Fische ausschroten.