Nr. 1224(_Privil.Nr_25), 1391 XII 13, Wien
Regest
Aussteller:inHerzog Albrecht III. verfügt zur Abstellung der ihm vorgebrachten Klagen von den SonstigeWiener Bürgern vorgebrachten Klagen, dass Empfänger:inalle, die mit der Stadt mit dhainerlai handel, welicherlei der sei, gewin und nucz suchen und aufheben, sie haben freibrief oder nicht , in der Stadtsteuer und anderen Nothdurften nach Mass ihres Vermögens mitleidend sein sollen, mit Ausnahme seines Hofgesindes, hinsichtlich dessen er aber bestimmt, dass für den Fall, als Jemand von dem Hofgesinde mit dhainerlei anderer hab denn mit seinem erb kaufmanschaft und gewerb trib, es wêr mit wein vertu/on, mit wechsel oder wie so/elicher handel und gewerb genant wird, er ebenfalls mitleidend sein soll.
Siegelbeschreibung
Zeug:in / Siegler:inBesiegelt mit dem grossen fürstleichen anhan genden insigel.
Indorsat / Nota
Von gleicher Hand: dominus dux aud( ivit).