Nr. 1184, 1389 XII 20, Wien
Regest
Aussteller:inHerzog Albrecht III. verordnet, dass alle, die in der Stadt zu Wien Handel irgendwelcher Art betreiben, zu dem Aufschlage, den er auf die Stadt gelegt habe, beitragen sollen, mit Ausnahme seines Hofgesindes. Doch solle auch dieses nur für Kaufmannschaft und Gewerbe, die es mit seinem erb betreibe, befreit sein.
Indorsat / Nota
Zeug:in / Siegler:inVon gleicher Hand: dominus dux et magister curie.
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