Nr. 1176a, 1389 VII 25, Wien
Regest
Aussteller:inHerzog Albrecht III. gebietet, diejenigen Landleute oder Gäste, welche verbotene Kaufmannschaft gen Pettau führen, mit ihren Waaren anzuhalten und zu seinen Handen zu heften, mit Ausnahme der Bürger von Pettau, denen ebenso wie anderen Städten und Märkten erlaubt ist, ir selbs notdurft ze füren.