Nr. 1155, 1388 VI 30, Ofen
Regest
Aussteller:inKönig Sigismund von Ungarn beurkundet dass er erlaubt habe, dass er dem Empfänger:inPetro Zekel, Kaufmann von Owar, und mehreren anderen Bürgern de dicta Owar et Jauriensibus erlaubt habe, Wiener Kaufleute und ihre Kaufmannschaft zur Vergeltung der Unbilden, die sie selbst in Oesterreich erfahren hatten, anzuhalten.Da nun mit dem Herzoge Albrecht von Oesterreich eine gemeinsame Berathung zur Abstellung der gegenseitigen Beschwerden vereinbart worden sei, so zieht er jene Erlaubnis zurück, verbietet, die Wiener Kaufleute weiterhin zu belästigen, und ordnet an, dass die in Ofen, Raab und Owar Festgehaltenen gegen Bürgschaft freigelassen werden.
Indorsat / Nota
Zeug:in / Siegler:inOben rechts: propria commissio domini regis.