Nr. 1038(Privil_Nr_23), 1382 IX 29, Wien
Regest
Aussteller:inHerzog Albrecht III. gestattet, dass fortan zu Empfänger:inWien zwei Jahrmärkte abgehalten werden, im Sommer an dem heiligen Auffart tag und im Winter auf sand Kathrein tag, jedesmal 14 Tage vorher und 14 Tage nachher, und trifft Anordnungen über die Handhabung der Gerichtsbarkeit, des Marktverkehres und über das Scharlachrennen.
Indorsat / Nota
Von gleicher Hand: dominus dux et consilium.
Seite 1/2