Nr. 1004, 1381 V 06, Csepel
Regest
* Aussteller:inKönigin Elisabeth bestätigt, um den Belästigungen abzuhelfen, welchen die Empfänger:inWiener und österreichischen Kaufleute durch Ausspannen ihrer Pferde Sonstigean den Zollstätten ausgesetzt sind, die in Berathung mit ihren Prälaten und Baronen festgestellte alte Uebung, wonach die Zollleute, wenn sie wegen eines Verdachtes die Pferde eines beladenen Kaufmannswagens ausspannen wollen, vorher dem Kaufmanne eine Mark Gold zu entrichten haben. Wird der Kaufmann an unrechtem Gut betroffen, so fällt dieses mit der Mark an die Zollleute, wird er aber gerecht befunden, so verbleibt die Mark ihm als Entgelt für die Belästigung und den Aufenthalt.
Indorsat / Nota
Oben links: K.